Schadenfälle:
Der Mieter verpflichtet sich Unfälle und
Schadenfälle jeglicher Art unverzüglich dem The Car Rental
zu melden und einen Polizeirapport nachzuweisen
Ausland:
Das Mietfahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren
werden. Ausland je nach absprache
Versicherung:
Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung sind im
Mietpreis enthalten. Bei einem Unfall beträgt der
Selbstbehalt CHF 800.-. Schäden bis zu dieser Summe
gehen immer zu Lasten des Mieters.
Nicht versichert sind:
Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Pneus, Motor und
Getriebeschäden etc., welche durch nicht
ordnungsgemässes Fahren entstanden sind. Das
Deaktivieren des ESP ist strengstens verboten! Für
Unfälle bzw. Schäden, welche durch Grobfahrlässigkeit
entstehen, haftet der Mieter. Bei Regen, Schneefall,
Eisglätte, Hagel verursachte Schäden/Unfall haftet der
Mieter. Alkohol trinken vor oder während der Mietzeit
ist verboten. Schäden infolge Trunkenheit am Steuer (CH
gesetzliche Erlaubnis) sind nicht versichert und werden
komplett vom Mieter Übernommen.
Verboten:
Das ESP darf während der kompletten Mietdauer des
Fahrzeuges nicht deaktiviert werden! Ebenfalls verboten
sind: Autorennen, ¼ -Meilen-Rennen sowie die Teilnahme
an Rennsport-Anlässen, da bei diesen Schadenfällen
keine Versicherungsdeckung besteht und die gesamten
Kosten zu Lasten des Mieters gehen. Rauchen, Essen und
Trinken im Auto ist ebenfalls nicht erlaubt.
Verkehrsübertretung:
Der Mieter haftet während der Mietfrist bis zur
Rückgabe für alle Verkehrsübertretungen. Die Kosten
werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Übergabe / Rückgabe:
Die Übergabe und Rückgabe des Mietfahrzeuges
erfolgen an der Geschäftsstelle der The Car Rental.
Bei der Übergabe sowie bei der Rückgabe des
Mietfahrzeuges wird jeweils ein Zustandsprotokoll
ausgefüllt und eventuelle Schäden sind schriftlich auf
diesem zu vermerken. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt
Übergeben und ist vor der Rückgabe mit Bleifrei 98
vollzutanken (Kassenbon bitte vorweisen).Reservationen
müssen 48h vorher storniert werden, ansonsten wird der
Betrag dem Mieter in Rechnung gestellt.
Fehlmanipulation:
Schäden am Mietfahrzeug durch Überdrehen des
Motors, Überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen,
Kavalierstarts, Übermässiger Reifenverschleiss sowie
jegliche Art der Fehlmanipulation bedingen der
vollumfänglichen Haftung durch den Mieter. Diese
Schäden können mit der neuen Technologie genau
nachgewiesen werden. Die eingebaute GPS-Technologie
ermöglicht die Ortung und damit das Auffinden von
Mietfahrzeugen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis und ist
damit Einverstanden, dass das Fahrzeug jederzeit geortet
werden kann.
Lenken durch Drittperson:
Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag
nur mit Zustimmung des Vermieters auf eine weitere
Person übertragen. Drittfahrer sind durch den Mieter
bei Vertragsabschluss zu nennen. Bei Unfällen oder
jeglicher Art von Missbrauch des Mietfahrzeuges ist die
Drittperson nicht versichert.